Die neue Schweizer Datenschutzgesetzgebung wird voaussichtlich im September 2023 in Kraft treten. Das bedeutet für Sie, dass Sie als Website-Betreiber die Personendaten von Besucher:innen und Nutzer:innen verarbeiten und deshalb das neue Datenschutzrecht umsetzen müssen. Falls Sie das nicht tun, riskieren Sie hohe Geldstrafen.
Jede Webseite, die personenbezogene Daten sammelt, muss die die DSG oder DSGVO umsetzen. Dazu gehören zum Beispiel Werbeanzeigen, Analyseprogramme oder Kontaktformulare. Auch auf Ihrer Internetseite können sich Nutzer per E-Mail für einen Newsletter anmelden – hier werden auch persönliche Daten verarbeitet. Einzige Ausnahmen von der Verordnung sind private Webseiten wie Urlaubsblogs und ähnliches.
Die meisten Unternehmen (als Verantwortliche für Webseiten) wurden falsch oder gar nicht beraten! Ich bin ausgebildete Datenschutzberaterin gemäss Artikel 12a Abs. 2 VDSG und überprüfe auf Wunsch Ihre Webseite.
Natürliche Personen, die vorsätzlich die Informations- und Auskunftspflichten oder die Sorgfaltspflichten verletzen, können neu mit einer Busse bis zu CHF 250’000 belegt werden (nDSG).
Die DSGVO ist bereits seit 2018 in Kraft und doch gibt es immer noch Unternehmen, die Ihre Webseite nicht datenschutzkonform gestaltet haben. Dies wird jedoch langfristig nicht mehr möglich sein, da Unternehmen für den Mangel an Datenschutz abgemahnt werden können.
Eine Datenschutzerklärung wird am 1. September 2023 zur pflicht.
Informieren Sie die Benutzer darüber, was mit ihren Daten passiert, falls Sie Plug-Ins oder andere Dienste verwenden, die personenbezogene Daten an Dritte weitergeben. Diese müssen alle in Ihrer Datenschutzerklärung aufgeführt werden – selbst Social Media Buttons, die auf der eigenen Website integriert sind.
Ich zeige Ihnen, wie Sie die Schweizer Cookie Verordnung richtig umsetzen. Ausserdem kläre ich die Frage, ob Sie einen Cookie Consent Banner brauchen, oder nicht. Immer nach dem Motto: So viel wie nötig, so wenig wie möglich.
Google Analytics ist ein nützliches Tool, sollte aber mit Bedacht eingesetzt werden. IP-Adressen sollten anonymisiert werden, um datenschutzkonform zu bleiben. DSGVO-pflichtige Unternehmen müssen noch weitere Punkte beachten.
Ich weiss, wie wichtig es ist, jede Arbeit ganzheitlich anzugehen. Ihre Idee ist mein Antrieb! Mit meiner fachlichen Kompetenz erstelle ich die ideale Webseite für Sie.
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